Gratiszahnspange

Nur wenige Menschen sind von Natur aus mit einem perfekten Gebiss gesegnet. Fast jeder hat deshalb in seiner Kindheit und Jugend eine oder sogar mehrere Zahnspangen tragen müssen. Allerdings ist dies nicht nur eine unangenehme, sondern auch kostspielige Angelegenheit. Natürlich führt jedoch kein Weg darum herum. In den seltensten Fällen handelt es sich schließlich, um einen rein kosmetischen Eingriff. Die Zahnspangen sind vielmehr nötig, um einen normalen Biss zu gewährleisten. 

Der Sinn der Gratiszahnspange 

Die Gratiszahnspange soll die finanzielle Hürde, die manche Eltern für die Zahnspange ihrer Kinder stemmen müssen, komplett entfallen lassen. Natürlich müssen dafür einige Voraussetzungen erfüllt sein. Im Zweifel lässt sich jedoch sehr viel Geld sparen. 

Ein Zahnarzt, wie zum Beispiel Dr. Siri Jebens, muss nachweisen, dass das Kind unter einer massiven Fehlstellung der Zähne leidet. Es wird davon ausgegangen, dass jedes Jahr etwa 3000 Kinder von der Gratiszahnspange profitieren werden. 

Die wichtigsten Fakten 

Die kostenfreie Zahnspange gibt es bereits seit dem 1.7.2015. Allerdings kam es in den ersten Monaten nach der Einführung zu langen Wartezeiten, da die Nachfrage so groß ausfiel. Mittlerweile stellt dies jedoch kein Problem mehr dar. Die meisten dieser kostenfreien Zahnspangen sind abnehmbare Modelle. Sie können somit jederzeit entnommen werden. Für ein solches Modell fällt normalerweise eine Selbstbeteiligung von etwa 400 Euro an. In diesem Fall muss sie nicht bezahlt werden. 

Damit die kostenfreie Zahnspange genutzt werden kann, muss ein Kieferorthopäde bestätigen, dass eine besonders schwere Fehlbildung vorliegt. 

Die Behandlung muss außerdem vor dem 18. Geburtstag des Patienten oder der Patientin erfolgen. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass rechtzeitig ein Termin vereinbart wird. Denn selbst wenn alle Bemühung getätigt wurden, besteht kein Anspruch mehr auf die kostenfreie Zahnspange. Mit der Behandlung muss konkret vor der Volljährigkeit begonnen werden. 

Allerdings werden keine kosmetischen Spangen genutzt. Darunter fallen zum Beispiel die beliebten weißen Brackets. Diese sind kaum sichtbar.  Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, bedarf die kostenfreie Zahnspange keiner zusätzlichen Bewilligung und es kann sofort mit der Behandlung begonnen werden.   

Der Wechsel 

Wenn das Kind bereits eine kostenpflichtige Zahnspange trägt, ist ein Wechsel zu dem kostenlosen Modell immer noch möglich. Dies wird dann am Ende des Behandlungsjahres vorgenommen. Jedoch müssen auch hier die Voraussetzungen erfüllt werden. Meist stellt sich dann das Problem, dass die massive Fehlstellung bereits nicht mehr vorhanden ist, da mindestens eine einjährige Behandlung erfolgt ist.   

Der passende Kieferorthopäde

Die kostenfreie Zahnspange kann nur ein Vertrags-Kieferorthopäde genehmigen. Handelt es sich jedoch um einen Kieferorthopäden ohne Kassenvertrag, ist dies nicht möglich. Wenn weitere Voraussetzungen erfüllt sind, wird allerdings ein Teil der entstehenden Kosten übernommen. Üblich sind dabei etwa 80 Prozent.   

Die Reparaturkosten 

Durch die Tatsache bedingt, dass die Zahnspange jeden Tag benutzt wird, kann es natürlich schnell zu Beschädigungen kommen. Diese müssen repariert werden, wodurch Kosten entstehen werden. Sie werden dem Versicherten nicht zugerechnet, solange es bei nicht mehr als zwei Reparaturen bleibt. Ab der dritten Reparatur müssen die Kosten selbst getragen werden. Alternativ kann auch versucht werden, eine spezielle Bewilligung der Krankenversicherung einzuholen. Das benötigt allerdings etwas Zeit.

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