Wichtiges zum Thema einer Gratiszahnspange

Zahnspangen dienen zur Korrektur von Kiefer- und Zahnfehlstellungen und werden vor allem im Jugendlichen-Alter angewendet. Erwachsene können dabei genauso gut von einer Zahnspange profitieren. Mittlerweile gibt es auch die Möglichkeit einer Gratiszahnspange, dabei sind jedoch einige Kriterien zu beachten.

Das Alter und der Schweregrad

Das Kind sollte ab dem Zeitpunkt der Behandlung mindestens sechs Jahre alt sein. Im Durchschnitt erhalten Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 6 bis 18 Jahren eine Gratiszahnspange. Sollte der Patient allerdings mit Beginn der Behandlung (d.h. Ankleben der Brackets) das Alter von 18 Jahren überschritten haben, entfällt diese „Gratisregelung“.

Natürlich sollte man außerdem den Schweregrad berücksichtigen. Sollte das Gebiss des Kindes eine komplizierte Kiefer- oder Zahnfehlstellung aufweisen, wird dies mit der Stufe vier bzw. fünf gewertet. Die Feststellung des Fehlstellungsgrades wird von einem sogenannten Vertragskieferorthopäden durchgeführt. Ein Vertragskieferorthopäde untersucht die Zähne und den Kiefer auf den Fehlstellungsgrad und führt anschließend seine Beurteilung durch, sodass ausgewertet werden kann, ob eine Gratisspange infrage kommen kann.

Sollten alle Voraussetzungen hinsichtlich des Alters als auch Schweregrades gegeben und beurteilt worden sein, steht dem Kind auf dem Weg zu einer kostenlosen Zahnspange nichts mehr im Wege. Eine Bewilligung vonseiten der Krankenkasse entfällt außerdem.

Ablauf

Nachdem die Erstberatung erfolgt ist, sollte innerhalb einer oder zwei Wochen die Gratisspange eingesetzt werden. Demzufolge kann man als Patient von einer unkomplizierten und durchaus schnellen Behandlung zur Korrektur der Zahn- und/oder Kieferfehlstellung sprechen.

Unterschiedliche Möglichkeiten

Wie auch bei den normalen Zahnspangen gibt es unter den Gratiszahnspangen das herausnehmbare und zum anderen das fixierte Modell. Die herausnehmbare Zahnspange wird vor allem bei eher jüngeren Patienten angewendet. Sollte die Patientin oder der Patient 12 Jahre alt sein, erhält sie bzw. er die herausnehmbare Variante. Die Kosten des Selbstbehalts entfallen dabei. Allerdings wird vermehrt auf eine Behandlung mittels festsitzender Spange gesetzt, denn die festsitzenden Spangen sind im Vergleich zum losen Modell nicht nur besser, sie können die Fehlstellung außerdem gründlicher korrigieren.

Die festsitzende Gratiszahnspange wird bei PatientInnen angewendet, die ca. 12 Jahre alt sind. Auch ausgewachsene „Erwachsenen-Gebisse“ erhalten die fixe Zahnspange, welche durch Metall-Brackets an den Zahn direkt befestigt werden. Die Entwicklung der Zahnspangen und Brackets ist insoweit vorangeschritten, dass man bei manchen Modellen nicht mehr die Spange erkennt. Allerdings fallen diese durchsichtigen Spangen als auch ästhetische Zahnspangen aus der Gratisregelung. Selbst wenn man für eine private Aufzahlung bereit ist, kann keine Gratisspange eingesetzt werden.

Die Nachbehandlung

Nach Abschluss einer Zahnspangen-Behandlung ist das Prozedere noch nicht vollendet. Denn nachdem die Spange herausgenommen wurde, erhält die Patientin bzw. der Patient einen Retainer, der sowohl an Unter- als auch Oberkiefer befestigt werden kann und ein Verschieben der korrigierten Zähne verhindert.

Weitere Informationen finden Sie bei Prof. Dr. Dr. Dieter Müßig & Dr. med. dent. Arzu Karin Müßig.

Teilen